Der Bau oder Kauf eines Hauses ist in der Regel mit einer hohen finanziellen Investition verbunden. Daher empfiehlt es sich, diese Investition ausreichend gegen Schäden abzusichern. Denn sonst entstehen wohlmöglich weitere hohe Kosten. Mit einer Gebäudeversicherung oder verschiedenen Einzelversicherungen kann sich jeder Hausbesitzer optimal vor den finanziellen Folgen eines Gebäudeschadens absichern.
Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung
In einer verbundenen Wohngebäudeversicherung sind diese drei Versicherungen in einem Vertrag verbunden. Allerdings kann auch jede Versicherung einzeln und in beliebiger Kombination abgeschlossen werden. Alle drei Versicherungen verbinden genau definierte und abgrenzte Risiken miteinander. Tipp: Ein Tarifvergleich im Internet lohnt auf jeden Fall!
Die Feuerversicherung versichert das Gebäude gegen Schäden ab, die durch Brände entstanden sind. Dabei wird Brand als ein Feuer definiert, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist. Als Brand gilt außerdem, wenn es einen bestimmungsmäßigen Herd verlassen (z.B. Kamin) und sich aus eigener Kraft ausgebreitet hat. Schäden durch Brand sind nur dann versichert, wenn es sich tatsächlich um ein Feuer mit erkennbaren Flammen handelt. Brandschäden beispielsweise an Kaminen sind nicht versichert, wenn das Feuer den Kamin nicht verlassen hat. Die Feuerversicherung sichert das Gebäude weiterhin gegen
- Blitzschlag (sowohl das unmittelbare Auftreffen des Blitzes auf eine versicherte Sache als auch Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung an elektrischen Einrichtungen, nach einem Blitzschlag auf eine versicherte Sache),
- Explosion (im Sinne einer plötzlichen Ausdehnung von Staub, Dämpfen oder Gasen) und Implosion ( im Sinne einer plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers, meist durch übermäßigen Druck von draußen bzw. eines inneren Unterdrucks) ab.
Die Leitungswasserversicherung deckt Schäden durch Leitungswasser, das aus einer bestimmten Quelle bestimmungswidrig austritt (z.B. bei einem Rohrbruch) sowie Frost- und sonstige Bruchschäden ab.
Die Sturmversicherung dagegen deckt Schäden gegen Sturm, im Sinne einer wetterbedingten Luftbewegung, die mindestens eine Windstärke von 8 erreicht (entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h) und gegen Hagel ab. In der Meteorologie spricht man von Sturm erst bei einer Windstärke von 9. Daher muss der Beweis von Sturmschäden entweder durch eine umliegende Wetterstation oder durch ähnliche Gebäudeschäden in der Nachbarschaft (indirekte Beweis) erbracht werden. Die Gefahr durch Hagel wird ohne Eingrenzung und unabhängig vom Schadensausmaß abgesichert.
In den meisten Fällen lohnt sich für den Hausbesitzer jedoch eine Gebäudeversicherung, die möglichst alle Risiken absichert. Denn durch verschiedene Einzelverträge fallen deutlich höhere Kosten an. Mit einem Versicherungsvergleich haben Sie überdies die Möglichkeit auch bei einer allgemeinen Gebäudeversicherung zu sparen.
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